Energieausweis für Wohngebäude und Nichtwohngebäude
Energieausweis WG und NWG – Pflicht und Chance zugleich
Der Energieausweis ist seit 2009 gesetzlich vorgeschrieben, wenn ein Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet wird. Er zeigt, wie energieeffizient ein Gebäude ist, und gibt damit allen Beteiligten – ob Käufer, Mieter oder Eigentümer – einen klaren Überblick über den energetischen Zustand.
Bedarf oder Verbrauch? Ich berate Sie gerne.
Je nach Art und Alter Ihres Gebäudes kommt entweder ein Verbrauchsausweis (basierend auf den tatsächlichen Energieverbräuchen) oder ein Bedarfsausweis (berechnet anhand der baulichen und technischen Merkmale) infrage.
Als geprüfter Gebäudeenergieberater aus dem Schornsteinfegerhandwerk kann ich beide Ausweistypen fachgerecht ausstellen. Viele Gebäudedaten liegen mir bereits durch frühere Überprüfungen und Messungen vor – das spart Zeit und Aufwand.*
Ihre Vorteile bei mir:
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Gesetzeskonforme Ausstellung nach GEG (Gebäudeenergiegesetz)
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Persönliche Beratung zu möglichen Einsparpotenzialen
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Objektive und unabhängige Beurteilung
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Aussagekräftiges Dokument für Kauf, Miete oder Modernisierungsentscheidungen
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Erstellung auf Basis bereits vorliegender Gebäudedaten möglich
Energieausweis erstellen lassen?
Ich unterstütze Sie gerne bei der Ausstellung Ihres Energieausweises.
Kontaktieren Sie mich unverbindlich – für eine schnelle und rechtssichere Lösung.
* Sofern die erforderlichen Daten vollständig vorliegen.